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Hühner anmelden: Was ist wirklich Pflicht?

Die ersten eigenen Eier im Korb, das zufriedene Gackern im Garten – der Traum vom Hühnerglück ist greifbar. Doch bevor das erste Huhn einzieht, steht ein kleiner, aber wichtiger Schritt an: die private Hühnerhaltung anzumelden. Viele schrecken vor dem Wort „Amt“ zurück, doch die Sorge ist unbegründet. Die Meldepflicht ist einfacher zu erfüllen, als sie klingt, und ein fundamentaler Teil verantwortungsvoller Tierhaltung. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, was wirklich Pflicht ist und wie Sie alles schnell und korrekt erledigen.

Die Pflicht zur Anmeldung: Warum jedes einzelne Huhn zählt

Huhn auf einem Holzbalken mit neugierig geneigtem Kopf.

Die häufigste Frage, die uns erreicht, lautet: Muss ich meine Hühner anmelden, auch wenn es nur zwei oder drei für den Eigenbedarf sind? Die Antwort ist ein klares und unmissverständliches Ja. In Deutschland gilt die Meldepflicht für Hühner ausnahmslos ab dem ersten Tier. Es gibt keine Mindestgrenze, die Hobbyhalter von dieser Regelung befreit. Das Gesetz unterscheidet hier nicht zwischen einem landwirtschaftlichen Betrieb und der kleinen Herde im eigenen Garten.

Doch warum ist das so? Stellen Sie es sich vor wie die Anmeldung eines Autos. Es geht nicht um die Kontrolle des Einzelnen, sondern um die Sicherheit aller. Im Fall einer grassierenden Tierseuche, wie der Geflügelpest, müssen die Behörden schnell wissen, wo sich überall Geflügel befindet. Nur so können sie effektive Schutzmaßnahmen ergreifen, eine weitere Ausbreitung verhindern und Sie als Halter rechtzeitig informieren. Ihre Anmeldung ist also ein kleiner, aber entscheidender Beitrag zum Schutz Ihres eigenen Bestandes und dem aller anderen Hühner in der Region.

Zwei wichtige Anlaufstellen: Veterinäramt und Tierseuchenkasse

Huhn pickt auf einer grünen Wiese im Sonnenlicht.

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass eine einzige Meldung ausreicht. Tatsächlich müssen Sie Ihre Hühnerhaltung an zwei voneinander unabhängigen Stellen anzeigen. Eine Anmeldung ersetzt die andere nicht. Beide sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen unterschiedlichen Zwecken.

Um die Aufgaben klar zu trennen, hilft eine einfache Eselsbrücke:

  • Das zuständige Veterinäramt: Betrachten Sie es als den „Gesundheitswart“ vor Ort. Es ist Teil Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung und für die Überwachung der Tiergesundheit und die Einhaltung von Vorschriften in Ihrer direkten Umgebung zuständig. Die Meldung hier dient der lokalen Seuchenprävention.
  • Die Tierseuchenkasse (TSK): Denken Sie hier an eine Art „Versicherungsgemeinschaft“ für alle Tierhalter in Ihrem Bundesland. Jeder Halter zahlt einen (oft sehr geringen) Beitrag. Im Falle eines Seuchenausbruchs kann die TSK für den Wert getöteter Tiere aufkommen und die Kosten für die Seuchenbekämpfung tragen. Sie sichert Sie also finanziell ab.

Sie müssen also beide Stellen kontaktieren. Der Prozess ist jedoch bei beiden unkompliziert und lässt sich meist online erledigen.

Die Anmeldung Schritt für Schritt: So geht es in der Praxis

Keine Sorge, Sie müssen keine komplizierten Formulare wälzen. Der eigentliche Anmeldevorgang ist schnell erledigt. Gehen Sie am besten vor, noch bevor die Tiere einziehen.

Schritt 1: Anmeldung bei der Tierseuchenkasse Suchen Sie online nach „Tierseuchenkasse“ und dem Namen Ihres Bundeslandes. Auf der Webseite finden Sie in der Regel einen Bereich für „Tierhalter-Meldung“ oder „Registrierung“. Dort füllen Sie ein einfaches Online-Formular aus. Gefragt werden meist nur Ihr Name, die Adresse des Haltungsortes (Stallstandort), die Tierart (Geflügel/Hühner) und die voraussichtliche Anzahl der Tiere. Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre persönliche Betriebsnummer (auch Registriernummer genannt). Heben Sie diese gut auf, Sie werden sie immer wieder benötigen. Die Kosten sind minimal; in vielen Bundesländern sind kleine Bestände sogar beitragsfrei oder kosten nur einen geringen Pauschalbetrag pro Jahr.

Schritt 2: Meldung beim zuständigen Veterinäramt Finden Sie Ihr zuständiges Veterinäramt, indem Sie online nach „Veterinäramt“ und Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt suchen. Auch hier gibt es meist auf der Webseite ein Formular mit dem Titel „Anzeige einer Geflügelhaltung“. Die benötigten Informationen sind dieselben: Name, Adresse, Tierart und Anzahl. Oft müssen Sie hier auch Ihre frisch erhaltene Betriebsnummer von der Tierseuchenkasse angeben. Die Meldung beim Veterinäramt ist in der Regel kostenlos.

Nach der Anmeldung: Impfpflicht und Bestandsregister nicht vergessen

Mehrere Hühner trinken an einer Wasserstelle auf einer Weide.

Mit der offiziellen Anmeldung sind Sie nun ein registrierter Geflügelhalter. Damit gehen zwei weitere, einfache Pflichten einher, die der Gesunderhaltung Ihrer Tiere dienen.

Die Impfpflicht: Jedes Huhn in Deutschland muss regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft werden. Das klingt aufwändiger, als es ist. Die Impfung erfolgt in der Regel unkompliziert über das Trinkwasser. Den Impfstoff erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt, der Ihnen auch den richtigen Impfplan für Ihre Herdengröße erklären kann. Die Impfintervalle sind meist alle paar Wochen oder Monate, je nach Präparat.

Das Bestandsregister: Sie sind verpflichtet, ein einfaches Buch über Ihre Tiere zu führen. Das muss kein aufwendiges Werk sein – ein einfaches Notizbuch oder eine simple Tabelle genügen. In diesem Bestandsregister dokumentieren Sie alle Zu- und Abgänge. Notieren Sie einfach das Datum, die Anzahl der Tiere und deren Herkunft (z.B. „vom Züchter X gekauft“) oder Verbleib (z.B. „verendet“ oder „geschlachtet“). Dieses Register hilft im Seuchenfall, die Wege der Tiere schnell nachzuvollziehen.

Das Wichtigste in Kürze: Ihre Checkliste für den Start

Die Anmeldung Ihrer Hühner ist also kein bürokratisches Hindernis, sondern ein überschaubarer und sinnvoller Prozess. Fassen wir die vier Pflichten zusammen: Melden Sie Ihre Haltung beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse an, denken Sie an die regelmäßige Impfung und führen Sie ein einfaches Bestandsregister. Erledigen Sie diese Schritte am besten direkt zu Beginn. Es ist ein kleiner Aufwand für Sie, aber ein großer und wichtiger Beitrag für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Tiere.

Häufig gestellte Fragen

+ Was passiert, wenn ich meine Hühner nicht anmelde? Gibt es Strafen?
Ja, die unterlassene Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Viel entscheidender ist jedoch, dass Sie im Seuchenfall, wie der Geflügelpest, keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Tierseuchenkasse für den Wert Ihrer Tiere haben und sogar für Folgekosten haften könnten.
+ Gilt die Anmeldepflicht nur für Hühner oder auch für anderes Geflügel wie Wachteln, Enten oder Gänse?
Die Pflicht gilt für das Halten von Geflügel im Allgemeinen. Laut Viehverkehrsverordnung (gesetze-im-internet.de) müssen Sie ab dem ersten Tier auch Enten, Gänse, Wachteln, Puten, Fasane und sogar Tauben bei der Tierseuchenkasse und dem zuständigen Veterinäramt melden.
+ Muss ich für meine 5 Hobby-Hühner wirklich Beiträge an die Tierseuchenkasse zahlen und wie hoch sind diese?
Ja, eine Beitragspflicht besteht grundsätzlich, die Höhe variiert aber stark je nach Bundesland. In einigen Ländern sind kleine Bestände bis 25 Tiere beitragsfrei oder es wird nur ein geringer jährlicher Mindestbeitrag von ca. 10 bis 20 Euro fällig, der dann eine bestimmte Tierzahl abdeckt. Eine genaue Auskunft gibt die Webseite Ihrer landesspezifischen Tierseuchenkasse.